
CELLE. Die Antwort fällt kurz und knapp aus: „Der Aufwand wird nicht separat errechnet“, schreibt Stadtsprecherin Myriam Meißner auf die Frage, wie hoch die Kosten für die Wiederholungswahl am 13.2.2022 zu beziffern seien und in welche Posten sie sich aufgliederten.
So lapidar das Statement im Nachgang, so hausgemacht der Anlass für den Nachholtermin zur Kommunalwahl am 12. September 2021 im Vorfeld: Allein aufgrund von Fehlern im Neuen Rathaus wurde ein zweiter Wahlsonntag überhaupt nötig. Die Verantwortlichen unter der Leitung von Erster Stadträtin Susanne McDowell als Gemeindewahlleiterin gaben partiell in einzelnen Ortsteilen falsche Stimmzettel aus bzw. verschickten solche an die Briefwähler. Als Konsequenz mussten Ergebnisse für ungültig erklärt werden. Sowohl Kreistag als auch Celler Stadtrat beschlossen daraufhin im November des vergangenen Jahres, eine Wiederholungswahl für Bereiche in Klein Hehlen, Neuenhäusen und Boye anzuberaumen. Betroffen waren 5.147 Wähler.
Der Fachdienst Bürgerservice war mit der Organisation betraut, hatte Listen zu erstellen, Wahlunterlagen vorzubereiten und zu versenden, sieben Wahllokale einzurichten, 48 Wahlhelfer zu rekrutieren und zu schulen.
Eine zweite Anfrage ist nötig, damit die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit mitteilt: „Den ehrenamtlichen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen wurde für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorgaben sowie zusätzlich ein Celle City-Gutschein gewährt.“ Zwischen 30 und 35 Euro erhielten die Wahlvorstände in den Lokalen je nach Aufgabe als sogenanntes „Erfrischungsgeld“, der Wert des Gutscheins belief sich auf 15 Euro. In zwei Schulungen wurden sie auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Der Verwaltungsaufwand lässt sich extern nicht beziffern, die Wiederholungswahl sei im täglichen Dienstbetrieb abgewickelt worden, schreibt Myriam Meißner hierzu. Allein die Addition der bekannten Werte, erweitert um Material und Porto, ergibt jedoch einen fünfstelligen Betrag, der notwendig wurde, um Pannen des Rathauses auszugleichen.