top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Top-Rectangle_neutral_FA Celle! (2).gif
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
20241028_TanzschuleKrueger_Onlineanzeige_300x160_300dpiFINAL.png
Extern

Arbeitsagentur Celle unterstützt Betriebe bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten


Foto:Archiv

CELLE.Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungs-

förderung in Kraft. Die Agenturen für Arbeit in den Landkreisen Celle und Heidekreis können Un-

ternehmen dann mit dem Qualifizierungsgeld als neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqua-

lifizierung unterstützen. Betriebe können Anträge bereits jetzt und auch online stellen.


„Transformationsprozesse machen auch vor unserem regionalen Arbeitsmarkt nicht Halt. Mit dem

Qualifizierungsgeld können langfristige berufliche Perspektiven für Beschäftigte geschaffen und

gleichzeitig die Bemühungen der Unternehmen bei der Fachkräftesicherung flankiert werden“,

fasst Sven Rodewald, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Celle, zusammen.


Als Zielgruppe richtet sich die neue Förderung an Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch

die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbil-

dung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht. Dazu ergänzt

das Qualifizierungsgeld die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird un-

abhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und

als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent (bezie-

hungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) des Nettoentgeltes, das

durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungs-

kosten trägt der Arbeitgeber.


Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbeding-

ter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinba-

rung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine

nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qua-

lifizierung zustimmen.


Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online

gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes,

Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag unter diesem Link:

Informationen und Beratung: 0800 4 5555 20


Text: Jeannette Unterberger, Pressesprecherin