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HANNOVER. Bis zum 31.01.2023 haben Eigentümer eines Grundstücks Zeit, ihre #Grundsteuererklärung gegenüber dem #Finanzamt abzugeben. Daran erinnert das Niedersächsische #Finanzministerium.
Beim Erklärungseingang nehme Niedersachsen laut Ministerium im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition ein, gleichwohl hätten noch viele Grundstückbesitzer ihre Steuererklärung im Januar abzugeben: Bis zum 28.12.2022 seien in Niedersachsen rund 1,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspreche einer Eingangsquote von rund 55 Prozent.
Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere appelliert an Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen innerhalb der Frist abzugeben: „Eine erneute Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,5 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 könne die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
„Eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens ist nicht Ziel der Landesregierung“, erklärt Heere weiter. Gleichwohl werde und müsse es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen kommen. Das könne sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer setzen letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz fest. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel sei, werde den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.
Die Erklärung lasse sich "mit wenigen Angaben erledigen", so Heere: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Das nötige Aktenzeichen sei im Informationsschreiben im Juni jeder jedem Grundbesitzer an die Hand geben worden.
"Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html) werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht", so Heere weiter.
Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gebe Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handele es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sei. Zudem gebe es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung (alle Angaben Finanzministerium, unzensiert): Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben? Bis zum 31.01.2023 haben diejenigen, die am 01.01.2022 Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks waren, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Welche Angaben sind dafür in Niedersachsen notwendig? Wer Eigentümer ist, um welches Grundstück es geht, die Flächengrößen des Grundstücks, die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen sowie das Aktenzeichen. Wo finde ich die Angaben? Ihr Aktenzeichen und die Lagebezeichnung wurde Ihnen mit einem Informationsschreiben im Juni mitgeteilt. Die Größe Ihres Grundstücks können Sie dem Grundsteuer-Viewer entnehmen, der für diese Zwecke im Internet für Sie kostenlos bereitgestellt wird. Sie finden die Angaben aber auch in Ihren Unterlagen z. B. aus den Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes. Die Wohnfläche finden Sie z.B. in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag. Was mache ich, wenn ich das Informationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe? Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen. Wo finde ich Hilfe? Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Website grundsteuer.niedersachsen.de. Für darüber hinaus gehende Fragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Finanzamt bereit. Die jeweilige Telefonnummer wurde Ihnen mit dem Informationsschreiben mitgeteilt. Muss ich die Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben? Grundsätzlich soll die Erklärung elektronisch abgegeben werden. Das geht über das kostenlose Portal ELSTER oder eine andere verfügbare Software. Der Vorteil ist, dass Erläuterungen direkt bei den Eingabefeldern Hilfestellung geben und alle Angaben auf Plausibilität überprüft werden. So werden Nachfragen des Finanzamtes verhindert. Notfalls werden aber auch Steuererklärungen in Papierform angenommen. Warum gibt es unterschiedliche Modelle in den Bundesländern? Der Bund hat ein komplexes Modell entwickelt und zugleich den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen und vier weitere Bundesländer haben sich für eine eigene Lösung entschieden. Ziel ist es einen gerechten Weg für die Bemessung der Grundsteuer zu wählen, der wenig Aufwand für die Bürger und Bürgerinnen sowie die Verwaltung bedeutet. Wird die Grundsteuer erhöht? Mit dem neuen Gesetz ist keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt. Es wird durch die Reform jedoch zu Änderungen - nach oben und unten - bei der Höhe der für den Einzelnen zu zahlenden Steuern kommen, denn die bisherige Verteilung war ja nicht verfassungsgemäß. Wer also bisher in einem gewissen Rahmen profitiert oder höher belastet war, bei dem wird es ab 2025 zu einem Mehr oder zu einem Weniger an Steuern führen. Wo kann ich sehen, wie hoch in Zukunft meine Grundsteuer sein wird? Zum derzeitigen Zeitpunkt kann die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 noch nicht berechnet werden. Denn die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem selbst festgelegten Hebesatz fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer. Um den Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter zunächst berechnen müssen. Da die Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen sollen, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.